Seminarhaus Herzberg  
5025 Asp  

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

1. Gültigkeit/Vertragsabschluss  

Der Vertrag kommt mit dem Eingang der vom Gast unterzeichneten Reservationsbestätigung/ dem Klick auf "Buchung bestätigen" und der darauf folgenden erneuten Bestätigung via Website zustande. Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag.  

2. Leistungen  

Die konkreten Leistungen des Seminarhaus Herzberg richten sich nach der Reservationsbestätigung. Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Seminarhaus Herzberg erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat verrechnet.  

3. Nutzungsdauer  

Reservierte Seminar-/Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Seminarhauses Herzberg.  

4. Teilnehmerzahl  

Der Besteller verpflichtet sich, dem Seminarhaus Herzberg die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber 10 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Dieses Datum wird als Grundlage für die Verrechnung genommen.  

5. Annulationsbedingungen  

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, sind folgende Annullationskosten zu bezahlen:  

- bei einer Stornierung bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ist die Stornierung kostenlos

- bei einer Stornierung ab 59 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum werden 50 % der bestätigten Kosten verrechnet

- bei einer Stornierung ab 29 bis 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum werden 70% der bestätigten Kosten verrechnet

- bei einer Stornierung ab 3 Tagen bis 0 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum werden 100 % der bestätigten Kosten verrechnet

Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation beim Hotel.  

Bei Nichterscheinen werden die vertraglich vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.  

6. Preise und Zahlungspflicht  

Die Preise ergeben sich aus der Bestätigung resp. der Preisliste. Das Seminarhaus Herzberg ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung wird an den geschuldeten Hotelpreis resp. allfällige Annullationskosten angerechnet. Das Seminarhaus Herzberg kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Die Anzahlung ist innert 10 Tagen oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann das Seminarhaus Herzberg nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist von 3 Tagen den Vertrag auflösen und die unter Ziff. 5 genannten Annullationskosten verlangen.  

Der Gast verpflichtet sich, Rechnungen des Seminarhotels Herzberg vor Abreise bzw. innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Sollte unsere Rechnung nach 30 Tagen noch nicht beglichen sein, wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Das Seminarhaus Herzberg akzeptiert Zahlungen in Schweizer Franken mit Bargeld oder per Karte/Twint.

Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.  

7. Extraleistungen

Die Preisangaben des Seminarhaus Herzberg für Extraleistungen und Mieten von Infrastruktur können aus der Seminar- bez. Bankettdokumentation entnommen werden. Der Veranstalter von Seminaren verpflichtet sich, alle Speisen und Getränke, die im Hotel oder auf dessen Gelände konsumiert werden, vom Seminarhaus Herzberg zu beziehen.  

8. Haftung des Seminarhauses Herzberg  

Das Seminarhaus Herzberg haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichtes Verschulden wird nicht gehaftet. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Seminarhaus Herzberg unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Sämtliche Forderungen gegenüber dem Seminarhaus Herzberg verjähren innert 6 Monaten nach Vertragsende, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.  

9. Haftung des Gastes  

Der Kunde haftet gegenüber dem Seminarhaus Herzberg für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Seminarhaus Herzberg dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.  

10. Gerichtsstand  

Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Bezirk Aargau. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.  

Asp, 09.04.2025  

Seminarhaus Herzberg  
Herzberg 193  
5025 Asp  
www.herzberg.org  
info@herzberg.org